Gerechtigkeit ist Wahrheit in Aktion


Benjamin Disraeli
(1804 – 1884)
Zweifacher britischer Premierminister
und Romanschriftsteller

Verbindlichkeit und Augenmaß sind essentielle Bestandteile jeder Beratungstätigkeit, auch der juristischen.

Eine konstruktive, zielgerichtete und effektive Zusammenarbeit zwischen Mandant/-in und Anwalt kann nur im gegenseitigen Vertrauen und Respekt gelingen.
Denn es gibt kein Recht ohne Person. Das „personale Element“ ist jedem Recht, jeder Rechtsetzung, jeder Produktion von Recht immanent.

Nur wahrheitsgemäße und transparente Kommunikation, gepaart mit Kompetenz aus langjähriger Lebens- und Berufserfahrung kann zur Entwicklung von sachdienlichen Lösungen für rechtliche Problemstellungen, bei der außergerichtlichen Beratung und bei streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

Dabei steht zunächst elementar die präzise Aufarbeitung und Analyse des jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts im Vordergrund, bevor die in Betracht kommenden juristischen Bewertungen und Zuordnungen zu erfolgen haben.

Insbesondere dürfen diese nicht die wirtschaftlichen Hintergründe und Aspekte potenzieller Konfliktlösungen verkennen, weshalb immer zunächst die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbelegung auszuloten sind, bevor bei etwaigem Scheitern von Verhandlungen nachfolgend die prozessuale gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht gezogen werden soll.