Tätigkeitsschwerpunkte

Compliance

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts hat sich in jüngster Zeit mit rasantem Tempo das Compliance-Management in den verschiedensten Unternehmensorganisationen und -kulturen zu dem zentralen Thema für eine rechts- und gesetzeskonforme Unternehmensleitung entwickelt.

Unter dem Begriff Compliance wird dabei die Regelüberwachung durch Einhalten von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes in Unternehmen verstanden. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen kann durch organisatorische Maßnahmen gestützt werden. Hierzu werden in der Regel Compliance-Überwachungsabteilungen eingerichtet, die etwa die Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Verhaltensrichtlinien kontrollieren, sowie die etwaigen Problembereiche Korruption, Kartellrecht, Insiderhandel, Geldwäsche oder Datenschutzgesichtspunkte im Blick haben.

Daneben gilt Compliance als ein bedeutendes Element der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance).

Legalität und Rechtsstreue in der Unternehmensorganisation haben sich deshalb zu strafrechtlich wie auch zivilrechtlich sanktionierten Maßstäben entwickelt, an denen die für das Unternehmen verantwortlich handelnden Organe und Geschäftsleitungen im Rahmen ihrer persönlichen Haftung gemessen werden.

In Zusammenarbeit mit der BCKM – Beratungsgesellschaft für Compliance und Krisenmanagement mbH - und der hfp Informationssysteme GmbH wurden für die Anforderungen in jeweiligen Beratungs- und Krisenfällen Szenarien, Vorgehensweisen und Strategien entwickelt, die auf Anfrage gerne näher erläutert werden. Auf die zitieren Links wird insoweit zunächst vorab verwiesen.

Am 02.-03.03.2011 wurden in Zusammenarbeit mit hfp Informationssysteme GmbH auf der CeBit in Hannover Informationsveranstaltungen zum Thema “Compliance in Kommunen” durchgeführt. Die wichtigsten Aussagen dieses Vortrags, mit dem ein hierfür entwickeltes Compliance-Programm für Kommunen vorgestellt wurde, stehen Ihnen als Download zur Verfügung:

Dolose Handlungen, IKS und Compliance - Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption in Kommunen – (PDF, 1,36 MB)

 

Versicherungsrecht

Aufgrund langjähriger bundesweiter außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit im gesamten Bereich des Versicherungsrechts bestehen
eine ausgewiesene Qualifikation sowie Branchenerfahrung in diesem weiteren Rechtsgebiet.

Durch die Vertretung sowohl einer Vielzahl großer deutscher Versicherungsunternehmen wie auch von Versicherungsnehmern im Rahmen des Sach-, Personen- und KFZ-Versicherungsrechts und daneben der Betreuung von Mandanten in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ist eine umfassende Kenntnis der einschlägigen und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie der hierzu von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze gewährleistet.

Im Rahmen des Wiesbadener Anwalt- und Notarvereins wurde die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht auf den Weg gebracht, die regelmäßig für Fachanwälte anerkannte Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge - auch für nicht dem WANV angehörige Kolleginnen und Kollegen - anbietet.

 

Wohn- und Gewerberaummietrecht

Ebenfalls eine langjährige Berufspraxis besteht in der anwaltlichen Betreuung, Beratung und Vertretung von Vermietern wie auch Mietern in außergerichtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Referententätigkeit

Schließlich besteht eine ebenso langjährige Referententätigkeit für die Deutsche Anwalt Akademie, der Fortbildungseinrichtung des Deutschen Anwaltvereins, in den Rechtsgebieten des Versicherungs- und Mietrechts im Rahmen von Seminaren für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Rechtsanwaltsfachangestellte/innen) in Anwaltskanzleien, die sich mit den Grundlagen der Bearbeitung einschlägiger Mandate vertraut machen wollen, wobei – neben anderem – auch die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen für eine jeweils eigenständige bzw. unterstützende Bearbeitung einfach gelagerter Mandate vermittelt werden.